Skip to main content
  • Weisskopfsaki im Zoo Zürich.

    Artgerechte Wildtierhaltung – was soll das sein?

    Das Kompetenzzentrum Wildtierhaltung hat am 24. August 2016 im Zoo Zürich die Broschüre «Artgerechte Wildtierhaltung – was soll das sein?» vorgestellt.

    Die neue Broschüre «Artgerechte Wildtierhaltung – was soll das sein?» des Kompetenzzentrums Wildtierhaltung.

    Tierschutz ist eine kulturelle Errungenschaft der modernen Gesellschaft. Was aber genau darunter verstanden wird, unterliegt dem gesellschaftlichen Disput. Der in diesem Kontext wohl meist missbrauchte Begriff ist die artgerechte Tierhaltung. Während die Gesetzgebung diesen Begriff vermeidet, ist er Grundlage einer aktuellen Diskussion, die Fahrt aufnimmt und deren Geschwindigkeit und Radikalität wenig sinnhaft erscheinen muss. Das Kompetenzzentrum Wildtierhaltung möchte in diese Diskussion einen konstruktiven Vorschlag einbringen. Dieser basiert nicht auf den egoistischen oder philosophischen Vorstellungen der Menschen sondern auf den Bedürfnissen der Tiere. Der Vorschlag liegt auch in Form einer Broschüre «Artgerechte Wildtierhaltung – was soll das sein» vor.

    «Müssen wir Tiere nutzen?»

    Diese Suggestivfrage, oft von dogmatischen Tierschutzorganisationen gestellt, insinuiert eigentlich nur die Antwort «nein». Philosophischer Hintergrund ist die Vermenschlichung von tierischen Bedürfnissen. Empfindungsfähige Tiere haben das gleiche Recht auf Glück wie Menschen und damit auch das gleiche Recht auf Grundrechte. Scheinbar plausibel und in sich schlüssig, verstellt die Forderung den Blick auf das Ende des Gedankenganges: Entfremdung vom Tier und Unvereinbarkeit mit der menschlichen Existenz. So beeinträchtigen wir Menschen doch mit all unseren Handlungen, auf dem Waldweg spazieren gehen und Kleinlebewesen zertreten, atmen und dabei Insekten vom Leben befreien, essen und dabei natürliche Ressourcen den Tieren entziehen, das Leben der Tiere. Und eine Differenzierung zwischen den Ansprüchen eines Affen und denen einer Kuh, eines Hundes oder einer Eidechse gelten hier als Speziesismus – die eine Art der anderen gegenüber zu bevorzugen, ist nicht erlaubt.

    «Ich mache mit meinen Tieren, was ich für richtig halte!»

    Diese Grundhaltung einer grenzenlosen Liberalität, die alles erlaubt, wenn es dem Menschen gefällt, ist die andere Extremposition. Sie ignoriert eine kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft, in der dem Mitgeschöpf Tier eine Würde und ein Recht auf tiergerechte Behandlung zugedacht ist. Und diese Grundhaltung vergisst, dass diese gesellschaftliche Entwicklung demokratisch legitimiert und in Gesetzen formuliert ist.

    «Mein Hund ernährt sich vegetarisch.»

    Oder: «Mein Leguan liebt seinen Platz auf dem Sofa.» Die Vermenschlichung von Tieren in unserer Obhut ist eine aktuelle Entwicklung, die bei aller beabsichtigten Tierliebe eine inadäquate Form der Behandlung von Tieren darstellt. Sie überträgt Handlungsweisen, Wünsche und Sehnsüchte des Menschen auf das Tier. Dabei ignoriert sie die realen Bedürfnisse des Tieres.

    «Kontrollieren kann man nur Mindesthaltungsnormen.»

    Das Machbare im Auge hat der Gesetzgeber mit der Formulierung von Eckwerten und Zahlen in der Tierschutzverordnung. Die Kontrollierbarkeit dieser Mindesthaltungsvorschriften soll möglichst einfach ermöglicht werden. Drei Zentimeter zu kurz ist das Terrarium für die Landschildkröte, also ist es Tierquälerei. Provokant formuliert, lässt sich die Frage stellen: «ist der Randsaum der Tierquälerei tatsächlich das, was sich die Gesellschaft unter einer tiergerechten Haltung von (Wild)Tieren heutzutage vorstellt?»

    «Sollten wir uns nicht bestmöglich bemühen, Tiere tiergerecht zu halten?»

    So liesse sich die Grundhaltung des Kompetenzzentrums Wildtierhaltung (KWH) formulieren. Seit nunmehr acht Jahren berät es Tierhalter, ob privat oder institutionell, und erstellt die in der Tierschutzverordnung geforderten Gutachten als Grundlage für eine Haltungsbewilligung. Die Erstellung von Gutachten durch Fachleute für die jeweiligen Tierarten – 25 Fachleute aus dem In- und Ausland stehen dem KWH hierzu zur Verfügung – erscheint sinnvoll. Niemand kann von einem exekutiven Kantonstierarzt, einer Kantonstierärztin erwarten, dass er oder sie in der Lage ist, die Bedürfnisse von den aktuell existierenden 65'000 Wirbeltierarten zu kennen. Für einige Tierarten, die ja im Prinzip alle gehalten werden dürfen, gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zu deren Bedürfnissen. Zu den meisten Tierarten gibt es solche eben nicht. Damit erhebt sich aus dem Nebel der diffusen Vorstellungen, was denn adäquater Tierschutz sei, eine Frage: «Was kann der Mensch tun, um den Tieren in seiner Obhut und seiner Verantwortung gerecht zu werden?»

    Für die Beantwortung dieser entscheidenden Frage hat das Kompetenzzentrum Wildtierhaltung 17 Thesen formuliert und als Broschüre herausgegeben. Das Werk basiert auf einer Grundsatzarbeit von Prof. Dr. Markus Stauffacher von der ETH Zürich. Philosophisches wie auch naturwissenschaftliches Kernstück der Arbeit ist die Abkehr von den aktuellen Vermenschlichungstendenzen, hin zum Tier. Hin zum Tier und seinen sich aus seiner Biologie ergebenden Bedürfnisse. Nicht der Mensch steht im Zentrum der Betrachtung, sondern das Tier.