
Aktien
Der Zoo Zürich ist eine Aktiengesellschaft mit rein gemeinnützigem und kulturellem Charakter. Im Vordergrund steht das Tier.
Eine Namensaktie der Zoo Zürich AG im Nennwert von CHF 50.– kann für CHF 200.– erworben werden. Aktionärinnen und Aktionäre erhalten jährlich einen Gratiseintritt in den Zoo Zürich und eine Einladung an die Generalversammlung.
In welcher Form wird mir die Aktie ausgestellt?
Sie erhalten das Aktienzertifikat physisch in Papierform zugestellt. Es ist ein Wertpapier, das Sie bitte aufbewahren.
Wann erhalte ich das Eintrittsticket für Aktionärinnen und Aktionäre?
Als Stichtag gilt jeweils der 31. Januar. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Aktie bestellt haben, erhalten Sie im selben Jahr bis spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung (meistens Anfang Juni) automatisch den Aktionärsversand mit dem Jahresbericht, der Stimmkarte sowie der Einladung zur Informationsveranstaltung zugestellt. In diesen Unterlagen finden Sie auch das Eintrittsticket für Aktionärinnen und Aktionäre.
Erhalte ich pro Aktie ein Eintrittsticket für Aktionärinnen und Aktionäre?
Ja. Sie erhalten pro einzelner Aktie ein Eintrittsticket für Aktionärinnen und Aktionäre.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich jedes Jahr das Eintrittsticket für Aktionärinnen und Aktionäre erhalte?
Bitte melden Sie uns bei einem allfälligen Umzug Ihre neue Adresse.
Ist das Eintrittsticket für Aktionärinnen und Aktionäre personalisiert?
Ja. Es sind Vorname und Nachname der Aktionärin oder des Aktionärs darauf vermerkt.
Kann ich das Eintrittsticket für Aktionärinnen und Aktionäre verschenken?
Ja. Das Eintrittsticket kann von einer Person Ihrer Wahl eingelöst werden.
Hat das Eintrittsticket für Aktionärinnen und Aktionäre ein Ablaufdatum?
Ja. Es ist jeweils 2,5 Jahre gültig. Das aufgedruckte Ablaufdatum ist verbindlich.
Dürfen auch minderjährige Kinder als Aktionärin oder Aktionär eingetragen werden?
Ja. Eine Aktie für den Zoo Zürich ist z.B. ein beliebtes Geburts- oder Taufgeschenk.
Kann ich eine Aktie auf eine andere Person übertragen?
Ja. Sie können die Namensaktie des Zoo Zürich jederzeit an eine andere Person übertragen. Bitte senden Sie uns dazu per Post das originale Aktienzertifikat sowie eine Aufstellung, an wen Sie die Aktie übertragen möchten. Von der neuen Aktionärin oder dem neuen Aktionär benötigen wir Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Der Übertrag der Aktie ist kostenfrei.
Kann ich die Aktie vererben?
Ja. Sie können die Namensaktie des Zoo Zürich vererben. Bitte senden Sie uns dazu per Post das originale Aktienzertifikat, eine Kopie des Erbscheins sowie eine Aufstellung, an wen Sie die Aktie übertragen möchten. Von der neuen Aktionärin oder dem neuen Aktionär benötigen wir Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Die Erbin oder der Erbe sollte diese Aufstellung unterzeichnen. Der Übertrag der Aktie ist kostenfrei.
Wie läuft die Generalversammlung ab?
Aufgrund beschränkter Platzverhältnisse für eine ordentliche Generalversammlung mit allen Aktionärinnen und Aktionären findet die eigentliche Generalversammlung nur im Beisein des Verwaltungsrats, der Vertreter des Zoos, dem Stimmrechtsvertreter sowie der Revisionsstelle statt. Anschliessend findet eine Informationsveranstaltung mit beschränkter Teilnehmerzahl für Aktionärinnen und Aktionäre statt. Zusätzlich bieten wir einen Livestream auf unserer Webseite an.
Die Abstimmungen und Wahlen finden auf schriftlichem Weg statt. Ihre Stimmbeteiligung erfolgt ausschliesslich durch die vorgängige Erteilung der Stimmrechte an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Das entsprechende Formular wird Ihnen mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung im Aktionärsversand zugestellt.