Teilnahmebedingungen Wettbewerb Global Science Film Festival 2023
Der Zoo Zürich verlost für den Film «Biodiversity or Extinction: Mankind's Greatest Challenge» 3x 2 Tickets.
Das Gewinnspiel wird von der «Zoo Zürich AG» veranstaltet, nachfolgend «Zoo Zürich» genannt.
Wettbewerbspreis
In einer Verlosung unter allen Teilnehmer*innen gibt es folgende Preise zu gewinnen:
- 3x 2 Kinotickets für die Vorführung des Films «Biodiversity or Extinction: Mankind's Greatest Challenge» am 1. April 2023 am Global Science Film Festival im Kino Filmpodium in Zürich.
Teilnahme
Eine Person nimmt an der Verlosung der oben genannten Wettbewerbspreise teil, indem sie das bereitgestellte Formular ausfüllt. Der Teilnahmeschluss ist am 27. März 2023 um 12 Uhr. Die Gewinner*innen werden informiert.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein*e Teilnehmer*in in seiner*ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines*ihres gesetzlichen Vertreters.
Gewinnerbekanntgabe und Zuweisung der Gewinne
Die Gewinner*innen des Wettbewerbs werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert und erklären sich mit Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen damit einverstanden, dass ihre Namen auf den Webpräsenzen des Zoo Zürich veröffentlicht werden dürfen.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschliesslich an den*die Gewinner*in oder an dessen*deren gesetzliche*n Vertreter*in. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten, zum Beispiel die Anreise ins Kino, gehen zu Lasten des*der Gewinner*in.
Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des*der Gewinner*in, bei ausbleibender Rückmeldung oder bei Nichtannahme des Gewinns nach Ablauf von drei Tagen, gerechnet ab der ersten Veröffentlichung des Gewinns. Maximal kann einem*einer Teilnehmer*in nur ein Gewinn zugewiesen werden.
Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Zoo Zürich behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen von der Teilnahme am Wettbewerb bei Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen und Versuchen, den Wettbewerb zu manipulieren, auszuschliessen.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Zoo Zürich behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmässigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern, oder wenn aus technischen Gründen eine korrekte Durchführung nicht möglich ist.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe persönlicher Daten notwendig. Der*die Teilnehmer*in versichert, dass die von ihm*ihr gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäss und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des*der Teilnehmer*in ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns erklärt sich der*die Gewinner*in mit der Veröffentlichung von Name und Wohnort in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schliesst die Bekanntgabe des*der Gewinner*in auf der Webseite des Betreibers und seinen Social-Media-Plattformen mit ein.
Der*die Teilnehmer*in kann seine*ihre erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.