Besucherordnung
Für alle Besucher im Zoo Zürich gelten die nachfolgend aufgeführten Regeln der Besucherordnung. Personen, die sich nicht an die Regeln halten, können aus dem Zoo gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Zoo Zürich.
Allgemeine Hinweise
- Kindern unter zwölf Jahren ist der Besuch im Zoo Zürich aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die Eltern haften für ihre Kinder.
- Bewahren Sie Ihre Eintrittskarte bis zum Schluss Ihres Besuchs im Zoo Zürich auf. Weisen Sie sie bei Aufforderung vor.
- Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Zoo Zürich. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt im Zoo Zürich nur im Rahmen von Führungen und geschlossenen Veranstaltungen erlaubt.
- Benutzung der Spielplätze auf eigene Gefahr; Kinder sind zu beaufsichtigen.
Umgang mit Tieren
- Alle Tiere im Zoo Zürich erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen und ihrem Verhalten entsprechendes Futter. Um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden und sie nicht zum Betteln zu animieren, gilt im gesamten Zoo Zürich absolutes Fütterungsverbot. Ausnahmen sind die Lori-Voliere, wo zugelassenes Futter verkauft wird, sowie die von Tierpflegern begleiteten Giraffen- und Stachelschweinfütterungen in der Lewa Savanne.
- Das Übersteigen von Absperrungen und das Hineingreifen in Tieranlagen ist streng verboten.
- Auch Tiere brauchen Ruhepausen. Versuchen Sie nicht, die Aufmerksamkeit von Tieren in irgendeiner Art auf sich zu lenken (an Scheiben klopfen etc.). Musizieren, lärmen und das Abspielen von Audiogeräten aller Art ist im Zoo Zürich nicht erlaubt.
- Das Mitführen von Hunden und/oder anderen Tieren ist im Zoo Zürich nicht erlaubt. Ausnahme: Gekennzeichnete Blindenführhunde und Hilfshunde für motorisch behinderte Menschen dürfen in den Zoo Zürich. Vom Zutritt ausgenommen ist die begehbare Australien-Aussenanlage. Dort haben auch Führhunde keinen Zutritt. Es stehen keine Hundeboxen zur Verfügung im Zoo.
- Für private Zwecke ist das Fotografieren und Filmen im Zoo Zürich erlaubt. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung einzuholen. Bitte beachten Sie das Blitzverbot in einigen Häusern.
Ordnung und Rücksicht
- Helfen Sie mit, den Zoo Zürich sauber zu halten. Benützen Sie die bereitstehenden Abfalleimer.
- Im Zoo Zürich darf im Freien und in spezifisch gekennzeichneten Zonen geraucht werden. Wir bitten Sie, aus Rücksicht auf die Tiere und die anderen Besucher in sämtlichen Gebäuden, Tierhäusern und Eingangsbereichen sowie in begehbaren Tieranlagen (Aussenanlage Australien, Ibis-Volière) nicht zu rauchen. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
- Bitte stören Sie mit Ihrem Verhalten keine anderen Zoobesucher. Randalierende sowie erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Besucher werden aus dem Zoo gewiesen.
- Velos, Laufräder, Kickboards, Rollbretter, Rollschuhe, Inline-Skates, Scooter etc. sind im Zoo Zürich nicht gestattet. Es besteht dafür eine unbewachte Abstellmöglichkeiten vor dem Haupteingang. Falls Sie diese dennoch in einem abgeschlossenen Raum einstellen wollen, erheben wir eine Einstellgebühr von CHF 5.– pro Fahrgerät.
- Ballone, Bälle, Frisbeescheiben etc. sind im Zoo Zürich ebenfalls nicht zugelassen.