
Coloradokröte
Incilius alvarius
Coloradokröten besitzen am ganzen Körper Giftdrüsen. Im Nackenbereich sind sie als Parotoid-Drüsen besonders gut erkennbar. Das Gift schützt die Kröte vor Pilzen, Bakterien und Viren. Aber auch Angriffe grösserer Fressfeinde wie etwa durch Schlangen oder Greifvögel kann die Kröte so abwehren. Das Gift löst beim Angreifer Reizungen an Haut und Schleimhäuten aus. Gerät es in die Augen, kann es vorübergehend zu Sehstörungen führen. Für kleinere Tiere kann das Sekret auch tödlich sein.
Verwandtschaft | Froschlurche, Kröten, Echte Kröten (rund 500 Arten) |
Lebensraum | Wüste und Halbwüste in der Nähe von Kleinstgewässern, Wasserlöchern und Quellen bis auf 1600 Meter über Meer |
Lebensweise | nacht- und tagaktiv, bodenlebend, erträgt Trockenheit und Hitze bis 40 Grad Celsius, sucht Schutz in Nagetierhöhlen, oral aufgenommenes Hautsekret erzeugt beim Menschen Halluzinationen |
Futter | Insekten, Schnecken, Würmer, Amphibien, kleine Echsen, Kleinsäuger |
Gewicht | Weibchen 550 g, Männchen 380 g |
Körperlänge | 11 bis 19 cm |
Gelege (Laich) | bis 8000 Eier, Laichablage nach Regen |
Stadium im Laich | nicht beschrieben |
Stadium als Kaulquappe | 30 Tage |
Nutzung | Tierhandel |
Aktueller Bestand | unbekannt, weit verbreitet, tolerant für Lebensraumveränderungen, in Kalifornien (USA) fast ausgerottet |
Im Zoo Zürich seit | 2013 |
Verbreitung

Wirkung des Giftes auf den Menschen
Beim Menschen wirkt der Giftmix der Coloradokröte halluzinogen. Dafür sind vor allem die beiden Stoffe Bufotenin und 5-Methoxymonomethyltryptamin verantwortlich. Die Wirkung dieser Mischung soll ähnlich sein wie jene von LSD. In den USA wird die Coloradokröte deshalb auch psychodelic oder psychoactive toad genannt.
Um sich zu berauschen, lecken die Drogenkonsumenten die Coloradokröte entweder einfach ab. Oder sie «melken» sie und trocknen das Gift, um es später zu rauchen. Legal ist allerdings beides nicht. Die Hauptwirkstoffe des Gifts der Coloradokröte sind in den USA als illegale Substanzen gelistet und fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. In der Vergangenheit kam es deshalb auch schon zu einigermassen aufsehenerregenden Verhaftungen: 1994 etwa wurde ein Lehrer in Kalifornien während des Schulunterrichts von der US-amerikanischen Drogenpolizei verhaftet, weil er Coloradokröten hielt und diese nutzte, um sich zu berauschen.
Auch in der Schweiz ist es verboten, sich an Coloradokröten zu berauschen. Sie zu halten, um Rauschmittel herzustellen, ist ebenfalls nicht erlaubt.
Pat*innen
A. Verhar, Horgen | |
A. Ravic, Zürich | |
A. Nebiker, Wil SG | |
M. Zuberer, Pratteln | |
N. Gantner, Lachen |