AGB Zoo Zürich AG
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem*der Kund*in (nachfolgend «Kund*in» genannt) und der Zoo Zürich AG (nachfolgend «Zoo Zürich» genannt). Als Kund*in wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, die mit dem Zoo Zürich geschäftliche Beziehungen pflegt. Die AGB können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren.
Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils von dem*der Kund*in aus, indem er eine Anfrage zum Kauf einer Eintrittskarte für den Besuch des Zoo Zürich, einer damit verbundenen Dienstleistung oder einer Ware gegenüber dem Zoo Zürich macht. Der Vertragsabschluss zwischen dem*der Kund*in und dem Zoo Zürich erfolgt durch Annahme dieser Anfrage durch den Zoo Zürich.
Bei Vertragsabschlüssen über den Zoo Zürich Online Shop gelangen zusätzlich die «AGB Zoo Zürich Online Shop» zur Anwendung, die spezifische Regelungen für den Besuch der Webseite und Buchungen über den Online Shop enthalten. Betreffend Vertragsabschlüsse über den Online Shop gehen die «AGB Zoo Zürich Online Shop» diesen AGB vor, sofern in den «AGB Zoo Zürich Online Shop» nicht auf diese AGB verwiesen wird (z.B. betreffend allgemeine Bestimmungen für Tickets).
Zusätzlich zu diesen AGB ist beim Besuch des Zoo Zürich die Besucherordnung zu berücksichtigen.
Betreffend die Buchung und Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren und Kursen durch Zoo Zürich oder Zoo Restaurants GmbH gelten zusätzlich die spezifischen «AGB Events, Kurse und Seminare». Diese gehen diesen AGB vor, sofern in den «AGB Events, Kurse und Seminare» nicht auf diese AGB verwiesen wird (z.B. betreffend Verhalten im Zoogelände).
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Tickets
2.1 Gemeinsame Bestimmungen für alle Ticketkategorien
Bei schriftlichen Buchungen, Buchungen über das Internet oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln, sofern diese vom Zoo Zürich für den Kauf von Tickets anerkannt werden, wird die Annahme der Buchung dem*der Kund*in ausdrücklich bestätigt. Diese Bestätigung bildet zusammen mit allfälligen Leistungsbeschreibungen und dem zu entrichtenden Entgelt den Vertrag. Der Vertrag kommt nur mit der Zustellung der Bestätigung durch den Zoo Zürich zustande. Die schriftliche Bestätigung kann auch elektronisch erfolgen. Werden Leistungen mündlich an den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen gekauft oder bestellt, so kommt der Vertrag mit der vorbehaltlosen Annahme der Bestellung vor Ort durch den Zoo Zürich zu Stande.
Für den Vertragsschluss bei Bestellungen auf der Webseite des Zoo Zürich bzw. im Zoo Zürich Online Shop gelten ergänzend die «AGB Zoo Zürich Online Shop».
Der Zoo Zürich darf nur mit gültigen Tickets betreten werden. Die Tickets berechtigen während der ausgewiesenen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Zoo Zürich – ausgenommen sind als solche gekennzeichneten Sonderveranstaltungen.
Die Tickets sind beim Betreten des Zoo Zürich am Gate zu scannen und danach im Zoo Zürich mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Mit Zooschluss am Besuchstag verlieren Tageskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Inhaber*innen von nicht übertragbaren Tickets wie die Jahreskarte lassen zur Identitätskontrolle bei der ersten Erstellung der Jahreskarte ein digitales Foto zur Speicherung aufnehmen. Bei jedem weiteren Zoobesuch kann beim Einlass die Identität geprüft werden. Eine Verwendung der Bilddaten zu anderen Zwecken als zur Identitätsprüfung beim Zoobesuch ist ausgeschlossen. Betreffend die Speicherung der Bilddaten durch den Zoo Zürich finden Sie weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Ein Weiterverkauf der Tickets oder eine anderweitige kommerzielle Nutzung sind untersagt, sofern die Tickets nicht explizit als übertragbar gekennzeichnet werden. Tickets, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit. Die betreffenden Personen können künftig vom Betreten des Zoo Zürich ausgeschlossen werden. Der Zoo Zürich behält sich das Recht vor, eine Strafanzeige zu erstatten sowie Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Die Ausgabe von besonders vergünstigten Gruppentickets, z.B. für Kindergärten und Schulen, setzt die Abgabe der von dem*der Kund*in vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare des Zoo Zürich voraus. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Antrag ordnungsgemäss und vollständig ausgefüllt (ggf. unterschrieben) und vom Zoo Zürich entgegengenommen und die Buchung bestätigt worden ist.
Für den Leistungsumfang sind nebst den Informationen auf der Webseite oder vor Ort die weiteren Regelungen in diesen AGB massgebend.
Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, Preise oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und vom Zoo Zürich nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Inhalt der vereinbarten Gesamtleistung nicht beeinträchtigen.
Sollten sich persönliche Daten, wie z.B. Adresse, Auflösung/Austritt aus der häuslichen Lebensgemeinschaft (Familienjahreskarten), ändern, ist der*die Kund*in verpflichtet, diese Änderungen entweder online zu melden oder dem Zoo Zürich schriftlich mitzuteilen: Zoo Zürich AG, Zürichbergstrasse 221, 8044 Zürich
2.2 Spezielle Bestimmungen für die Jahreskarte
Zusätzlich zu den vorangehenden Bestimmungen gelten für Jahreskarten die nachfolgenden Regelungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen die nachfolgenden Regelungen vor.
Der Vertrag zum Abschluss der Jahreskarte kommt zustande, sobald der Antrag ordnungsgemäss und vollständig ausgefüllt (ggf. unterschrieben) und vom Zoo Zürich entgegengenommen worden ist. Minderjährige (Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr) können den Vertrag nur mit Unterschrift eines*einer Erziehungsberechtigten eingehen. Der Vertrag kommt nur zwischen dem Zoo Zürich und dem*der Unterzeichner*in/Antragsteller*in zustande.
Der Kauf der Jahreskarte erfolgt an der Eingangskasse oder im Online Shop des Zoo Zürich. Im Fall eines Online-Kaufs gelten für den Erwerb der Jahreskarte zusätzlich die «AGB Zoo Zürich Online Shop».
Die Jahreskarte wird am Tag des Vertragsschlusses umgehend aktiviert und kann sofort genutzt werden, sofern kein abweichender Gültigkeitstermin vereinbart wurde.
Der*die Kund*in hat die Möglichkeit, die Jahreskarte in der Zoo-App zu hinterlegen. Nach Hinterlegung des Jahresabos in der App muss der*die Kund*in die zugehörige Jahreskarte beim Besuch des Zoos nicht mehr zwingend physisch bei sich tragen.
Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab Vertragsschluss für die Dauer der vereinbarten Vertragsdauer während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Zoo Zürich – ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. Vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer wird der*die Inhaber*in der Jahreskarte informiert, dass die Karte verlängert werden müsste. Mit Zustimmung des*der Kund*in wird die Vertragsdauer der Jahreskarte entsprechend verlängert.
Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während der Laufzeit der Karte. Sollte es z.B. durch behördlich verfügte Anordnungen zu Einschränkungen der Zutrittsgewährung kommen, kann es zu einer Begrenzung der Besucher*innenzahlen und dadurch zu zeitweisen Einschränkungen kommen, so dass Eintritt und Aufenthalt nicht zu jeder Zeit gewährleistet sind. Der Eintritt und Aufenthalt können in diesen Fällen nur entsprechend der verfügbaren Kapazitäten gewährt werden.
Bei Verlust oder nicht Mitführen der Jahreskarte kann eine Ersatzkarte beantragt werden. Für die Erstellung der Ersatzkarte berechnet der Zoo Zürich pro Karte Fr. 20.–.
Personen, die ihre Jahreskarte widerrechtlich an Dritte weitergeben oder versuchen, den Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintrittsberechtigung für die Laufzeit der Karte. Der Zoo Zürich hat das Recht, missbräuchlich verwendete Jahreskarten einzuziehen bzw. zu annullieren, ihre Inhaber*innen künftig vom Bezug einer neuen Jahreskarte auszuschliessen und Strafanzeige zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Eine Erstattung des Kaufpreises wird nicht gewährt.
3. Gutscheine und Geschenkkarten
Gutscheine und Geschenkkarten können als Zahlungsmittel sowohl im Zoo Zürich Online Shop, als auch an allen Verkaufsstellen im Zoo Zürich selber (Eingangskasse, Restaurant, Shop) eingelöst werden. Vorbehalten bleiben spezifische im Zusammenhang mit dem Kauf der Gutscheine bzw. Geschenkkarten vereinbarte Ausnahmen.
Im Zusammenhang mit dem Kauf von Gutscheinen und Geschenkkarten lehnt der Zoo Zürich jede Haftung für Vermögensschäden ab, die aus einer missbräuchlichen Nutzung der Gutscheine und Geschenkkarten entstehen; es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Zoo Zürich, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Für den Erwerb von Gutscheinen und Geschenkkarten im Online Shop gelten ergänzend die «AGB Zoo Zürich Online Shop».
4. Konditionen
4.1 Preise
Die Preise zum Erwerb eines Tickets, der Jahreskarte sowie von Gutscheinen und Geschenkkarten, einer damit verbundenen Dienstleistung oder einer Ware des Zoo Zürich sind in den aktuellen Preislisten des Zoo Zürich auf Aushängen vor Ort oder auf der Webseite ersichtlich. Soweit nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten.
Die Abgabe von vergünstigten Einzel- und Gruppentickets, z.B. an Kindergärten, Schulen und soziale Institutionen, erfordert einen entsprechenden Berechtigungsnachweis.
4.2 Reklamation
Der*die Kund*in ist verpflichtet, Ticket, Gutschein, Geschenkkarte, Dienstleistung oder Ware nach Erhalt unverzüglich auf deren Richtigkeit bzw. Mängelfreiheit zu überprüfen. Die Reklamation kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Brief) erfolgen. Versäumt es der*die Kund*in, Ticket, Gutschein, Geschenkkarte, Dienstleistung oder Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und eine entsprechende Reklamation vorzubringen, gilt die Leistung des Zoo Zürich als genehmigt.
4.3 Zahlungsbedingungen
Die Kosten für den Kauf eines Tickets, Gutscheins, einer Geschenkkarte oder einer damit verbundenen Dienstleistung oder einer Ware können vor Ort in bar oder mit einer vom Zoo Zürich akzeptierten Kredit- oder Debitkarte bzw. mit vom Zoo Zürich akzeptierten Gutscheinen oder Geschenkkarten bezahlt werden. Die Bezahlung auf Rechnung ist nur nach Rücksprache mit dem Zoo Zürich möglich (Zahlungsfrist rein netto ohne Abzüge: 30 Tage). Auf Rechnungsbeträgen ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– geschuldet. Die Bezahlung der Rechnung ist grundsätzlich nur in Schweizer Franken möglich.
Für Zahlungen im Zoo Zürich Online Shop gelten die «AGB Zoo Zürich Online Shop».
5. Weitere Bestimmungen
5.1 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Die Sicherheit hat höchste Priorität. Der*die Kund*in hat während des Aufenthalts zusammen mit den Zoomitarbeiter*innen für die Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Sicherheit zu sorgen. Notausgänge und Fluchtwege sind immer vollumfänglich freizuhalten. Bei Unklarheiten, technischen Problemen, ausserordentlichen Ereignissen oder bei Beschädigungen ist umgehend über eine*n Zoomitarbeiter*in der*die Tageschef*in zu kontaktieren und zu informieren.
Die Kund*innen haben die Benutzungshinweise, Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Zoomitarbeiter*innen zu beachten. Sollten sie diesen nicht nachkommen, können die Zoomitarbeiter*innen sie von der Benutzung der Einrichtung ausschliessen oder des Zoogeländes verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch begründet wird. Für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung der Hinweise, Anleitungen oder Anweisungen entstehen, ist die Haftung des Zoo Zürich ausgeschlossen.
Jegliche Veränderungen und das Besteigen der Ausstellungsgegenstände ausser den dafür vorgesehenen Objekten und Attraktionen sind strikt untersagt. Zum Schutz der Objekte ist das Berühren zu unterlassen.
Alle technischen Einrichtungen und Aufbauten durch den Kunden, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte müssen mit dem Zoo Zürich vorgängig abgesprochen und schriftlich festgehalten werden. Des Weiteren darf keine Wärme entwickelnde Beleuchtung auf Ausstellungsobjekte gerichtet werden.
Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt vor allem für das Entfachen von Feuern, was verboten ist.
Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist auf dem Zoogelände nicht gestattet.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Zoogelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden. Den Anordnungen der Zoomitarbeiter*innen ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.
Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen, des Streichelzoos und ähnlichen Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonst unsachgemässe Benutzung verursacht werden, übernimmt der Zoo Zürich keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemässen Zustand der Einrichtung verursacht werden.
Sollte einem Kunden wegen Verletzung der vorangehenden sowie auch der nachfolgenden Bestimmungen der Zutritt zum Zoo Zürich verweigert werden oder sollte der Kunde dazu aufgefordert werden, den Zoo Zürich zu verlassen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und auch kein Schadenersatzanspruch. Dasselbe gilt, wenn der*die Inhaber*in einer Jahreskarte aufgrund der Verletzung dieser Bestimmungen ein Hausverbot erhalten sollte.
5.2 Aufsichtspflicht
Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Zoo Zürich. Wir bitten Eltern bzw. Aufsichtspersonen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Genügen Eltern bzw. Aufsichtspersonen ihrer Aufsichtspflicht nicht, so haften sie für alle Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.
Bei Besucher*innengruppen mit aufsichtsbedürftigen Personen, ist die leitende aufsichtspflichtige Person der Gruppe verpflichtet, ihren Namen, die Institution oder Schule, der die Gruppe angehört, und die Mobilfunknummer des mitgeführten Mobiltelefons dem Zoo Zürich mitzuteilen, sofern diese Mitteilung nicht bereits bei der Anmeldung erfolgt ist.
5.3 Immissionen und Einschränkungen
Der*die Kund*in hat davon Kenntnis genommen, dass der Zoo Zürich laufend umgebaut wird und daher gewisse Immissionen und Einschränkungen auch während eines Besuchs des*der Kund*in unvermeidlich sind. Die Geltendmachung von diesbezüglichen Schadenersatz- oder Ersatzansprüchen wird hiermit explizit wegbedungen.
Sollte der Zoo Zürich aufgrund von höherer Gewalt (inkl. Epidemien, Pandemien und sonstige Ereignisse, welche die Gesundheit betreffen) oder behördlich auferlegten Massnahmen nur eingeschränkt besucht werden können (z.B. nur die Aussenbereiche des Zoos, nicht aber die Tierhäuser), wird die diesbezügliche Geltendmachung von Schadenersatz- oder Ersatzansprüchen hiermit explizit wegbedungen.
Im Falle einer kompletten Schliessung des Zoo Zürich aufgrund höherer Gewalt (inkl. Epidemien, Pandemien und sonstiger Ereignisse, welche die Gesundheit betreffen) oder behördlicher Bestimmungen und Anordnungen besteht während den ersten 30 Tagen einer Schliessung ebenfalls kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzansprüche.
5.4 Attraktionen und Anlagen
Der Zoo Zürich ist stets bestrebt, die Verfügbarkeit von Attraktionen und Anlagen möglichst hochzuhalten. Mit Rücksicht auf die Tiere und aus sonstigen Gründen, wie bspw. aufgrund von Wetterbedingungen, Wartungs- und Bauarbeiten oder aus Kapazitätsgründen usw., kann mit dem Erwerb eines Tickets kein Anspruch auf bestimmte Leistungen wie die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit aller Attraktionen im Zoo Zürich verbunden werden. Die Vorführzeiten sind auf der Webseite zoo.ch/veranstaltungen und vor Ort publiziert. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Die Nichtverfügbarkeit von Attraktionen und/oder Anlagen berechtigt nicht zu einem Schadenersatz- oder Ersatzanspruch gegenüber dem Zoo Zürich.
5.5 Verpflegung
Die Restaurants im Zoo werden durch die Zoo Restaurants GmbH betrieben. Essen und Trinken sind nur in den Restaurants und den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten oder Picknickplätzen gestattet. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind untersagt. Im Zoo erworbene alkoholische Getränke dürfen ausschliesslich im Bereich der jeweiligen Restaurants konsumiert werden.
5.6 Werbung, Verkauf und Give-Aways
Im Zoogelände sind während der Öffnungszeiten jegliche Werbung und jeglicher Verkauf von Dienstleistungen und Waren untersagt. Auch die Abgabe von Geschenken und Informationsmaterial ist nicht gestattet. Ausnahmen nach vorgängiger Absprache und mit schriftlicher Bewilligung durch den Zoo Zürich bleiben vorbehalten.
5.7 Parkieren
Das Parkieren ist nur auf den definierten und gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Fahrzeuge von Lieferanten, Veranstaltern und Besucher*innen sind auf den öffentlichen Parkplätzen rund um den Zoo Zürich zu parkieren. Der Zoo Zürich übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Beschädigungen oder Bussen von parkierten Fahrzeugen. Unberechtigt parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten der Besitzer*innen abgeschleppt.
5.8 Fahrzeuge auf dem Gelände des Zoos
Der Einsatz von zoofremden Fahrzeugen aller Art auf dem Gelände des Zoo Zürich ist nur mit Ausnahmen und nach Rücksprache mit dem Zoo Zürich gestattet. Sämtliche Gebäude dürfen nur durch Zoomitarbeiter*innen oder durch vom Zoo akkreditierte Personen befahren werden. Das Fahren mit Fahrrädern, Laufrädern (LIKEaBIKE), Kickboards, Inline-Skates, Skateboards, u.ä. ist untersagt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Frisbees, Ballonen u.ä.
Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz sämtlicher Kund*innen vor unangemessenen Beeinträchtigungen behält sich der Zoo Zürich vor, auch die Mitnahme weiterer Gegenstände/Artikel, die eine Störung anderer Kund*innen bzw. der Tiere und/oder der Zoomitarbeiter*innen darstellen können, zu untersagen.
5.9 Rauchen
Im Zoo Zürich darf im Freien oder in gekennzeichneten «Raucher-Zonen» geraucht werden. Aus Rücksicht auf Tiere und andere Zoobesucher*innen ist in allen Gebäuden und Tierhäusern und bei den Eingängen des Zoo Zürich, der Tierhäuser und der Zoorestaurants sowie in begehbaren Tieranlagen im Aussenbereich (z.B. Aussenanlage Australien, Affeninsel, Ibis-Voliere, Graupapageien-Voliere, Ziegen-Anlage im Zoolino) das Rauchen verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten oder Verdampfungsgeräte, mit denen Tabak nicht geraucht, sondern inhaliert wird.
5.10 Tiere
Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren ist im Zoo Zürich nicht erlaubt. Es stehen keine Hundeboxen zur Verfügung. Ausnahmen sind gekennzeichnete Blindenführhunde und gekennzeichnete Hilfshunde für motorisch behinderte Menschen.
5.11 Umgang mit Tieren, Füttern
Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in die Tieranlagen gefährden Tier und Mensch und sind strengstens untersagt. Auch Tiere brauchen Ruhepausen. Lautes Rufen und Klopfen gegen Scheiben sind verboten.
Eine artgerechte Haltung und die Gesundheit der Tiere können nur gewährleistet werden, wenn die Tiere ausschliesslich von Zoomitarbeiter*innen mit dem entsprechenden Futter versorgt werden. Die Fütterung der Tiere ist daher unbedingt zu unterlassen, ausser in Anlagen, in denen Futter vom Zoo Zürich angeboten wird, allerdings ausschliesslich mit dem dort vom Zoo Zürich angebotenen Futter. Der Zoo Zürich behält sich vor, Kund*innen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Zoo Zürich zu verweisen und auch zukünftig vom Zoo Zürich auszuschliessen.
5.12 Fotografieren, Filmen
Das Fotografieren und/oder Filmen für private Zwecke sowie Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen ist erwünscht. Bitte beachten Sie das Blitz-Verbot in einigen Häusern.
Jegliche kommerzielle Nutzung von privaten Bildern und Filmen aus dem Zoo Zürich, z.B. auf Internet-Websites, in öffentlich zugänglichen und/oder kommerziellen Datenbanken etc., ist nur nach Vorlage eines Bild- bzw. Filmnachweises und nur mit ausdrücklicher, vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Zoo Zürich gestattet. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter kommunikation@zoo.ch. Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. -Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemassnahmen).
Drohnenflüge für Film-/Fotoaufnahmen sind über dem gesamten Zoogelände nicht erlaubt.
5.13 Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Zoo Zürich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Aufenthalt nach Zooschluss ausser bei Führungen und geschlossenen Veranstaltungen nicht erlaubt ist.
5.14 Abfall
Helfen Sie mit, den Zoo Zürich sauber zu halten. Benützen Sie bitte die bereitstehenden Abfalleimer.
6. Haftung
Alle Einrichtungen auf dem Zoogelände werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollte ein*e Kund*in dennoch ohne sein eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so hat der*die Kund*in den Schadensfall vor dem Verlassen des Zoogeländes im Besucherzentrum des Zoo Zürich zu melden. Der*die Kund*in soll sich auch dann melden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung, wird die Schadensabwicklung erheblich erschwert.
Der Zoo Zürich schliesst jegliche Haftung für mit diesem Vertrag, d.h. dem Besuch des Zoo Zürich, einer damit verbundenen Dienstleistung oder dem Kauf von Waren direkt oder indirekt entstandene Schäden (Personen- oder Körperschäden) aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist und im gesetzlich grösstmöglich erlaubten Umfang, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden. Ebenso schliesst der Zoo Zürich jegliche ausservertragliche Haftung für direkt oder indirekt entstandene Schäden (Personen- oder Körperschäden) aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist und im gesetzlich grösstmöglich erlaubten Umfang, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist auf jeden Fall die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR).
Der Zoo Zürich übernimmt keine Haftung für Diebstähle.
7. Datenschutz
Die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter zoo.ch/datenschutz des Zoo Zürich. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und insbesondere des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist die Stadt Zürich.
8.2 Aktualisierung Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zoo Zürich sind integraler Bestandteil der Kund*innenbeziehung. Der Zoo Zürich behält sich vor, die AGB aufgrund veränderter Rahmenbedingungen anzupassen. Die letzte Anpassung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingung ist datiert auf den 21.12.2022.