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  • Rodrigues-Flughund auf einer Bananenblüte im Masoala Regenwald des Zoo Zürich

    AGB Events, Kurse & Seminare

    1. Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Veranstaltungen im Zoo Zürich sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Zoo Zürich AG und der Zoo Restaurants GmbH (nachfolgend «Zoo Zürich» genannt). Diese AGB gelten auch für Veranstaltungen, welche nachfolgend nicht explizit erwähnt werden.  Die AGB gelten darüber hinaus auch für Führungen, Kurse und Seminare, die von Zoo Zürich AG angeboten werden.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Bedingungen des*der Veranstalter*in gelten nur, sofern diese vom Zoo Zürich explizit und schriftlich anerkannt worden sind.

    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Es gilt die Version der AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

    Zusätzlich zu diesen AGB gelten auch die allgemeinen AGB des Zoo Zürich (für den Aufenthalt auf dem Zoogelände und die Ticketregelungen) sowie bei Bestellungen von Veranstaltungen, Kursen und Seminaren über die Zoo Zürich Webseite die «AGB Zoo Zürich Online Shop».

    2. Allgemeine Bestimmungen zu Veranstaltungen und Kursen/Seminaren

    Der Vertrag zwischen dem*der Veranstalter*in bzw. dem Führungs-, Kurs-, Seminar- oder Veranstaltungststeilnehmer*in (öffentliche Veranstaltungen wie z.B. Masoala by Night, Tropcial Dinner) und dem Zoo kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Zoo Zürich oder durch die Vorauszahlung des*r Teilnehmer*in zustande. Die schriftliche Bestätigung kann auch elektronisch erfolgen. Werden Leistungen mündlich an den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen bestellt, so kommt der Vertrag mit der vorbehaltlosen Annahme der Bestellung vor Ort durch den Zoo Zürich zu Stande. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages und gelten mit Zustellung der Auftragsbestätigung als akzeptiert. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Zoo Zürich.

    Der Vertrag regelt den genauen Umfang der gegenseitig zu erbringenden Leistungen. Anmeldungen oder Reservationen der Veranstalter*innen bzw. der Führungs-, Kurs- oder Seminarteilnehmer*innen werden mit der Auftragsbestätigung verbindlich. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem geschlossenen Vertrag geht der Vertrag vor.

    Die Beschreibung der Leistungen für Veranstaltungen, Führungen, Seminare und Kurse auf der Webseite des Zoo Zürich stellt kein verbindliches Angebot des Zoo Zürich dar. Bei Abweichungen zwischen den Beschreibungen auf der Webseite und dem Leistungsumfang gemäss Auftragsbestätigung geht die Auftragsbestätigung vor.

    Es können verschiedene Lokalitäten (Tierhäuser, Apérostandplätze, Restaurants) für Apéros und Bankette gemietet, Workshops im Zoo Zürich durchgeführt und Führungen gebucht werden.

    Alle am Anlass anwesenden Gäste bezahlen die Führung, auch wenn sie nicht daran teilgenommen haben.

    Der Zoo Zürich legt Wert auf eine möglichst naturnahe Haltung der Tiere. So können diese selber wählen, an welcher Stelle ihrer Anlage sie sich aufhalten möchten. Eine Garantie, dass die Tiere bei Apéros, Banketten, etc. in der Nähe der Gäste sind, wird nicht abgegeben.

    Aus organisatorischen Gründen behält sich der Zoo Zürich vor, Führungen, Kurse und Seminare in Absprache mit den angemeldeten Personen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen. Personen, die dadurch nicht mehr an der Veranstaltung teilnehmen können, wird das bereits bezahlte Führungs- Seminar- bzw. Kursgeld zurückerstattet. Fällt der*die Zooführer*in, eine Kurs- oder Seminarleitung aus, kann ein Wechsel vorgenommen werden. Für jedes Angebot wird eine minimale und eine maximale Teilnehmer*innenzahl festgelegt. Die Kurs- bzw. Seminarplätze werden, unter Vorbehalt einer rechtzeitigen Zahlung, in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Wird die minimale Teilnehmer*innenzahl nicht erreicht, kann der Kurs bzw. das Seminar i. d. R. nicht durchgeführt werden und das Kursgeld wird erlassen bzw. zurückerstattet.

    Auf Wunsch wird den Teilnehmer*innen nach Besuch eines Kurses oder Seminars eine Bestätigung ausgestellt. Bedingung ist, dass der Kurs bzw. das Seminar nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

    3. Preise und Konditionen

    3.1 Preise

    Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Zoo Zürich auf der Webseite zoo.ch. Die Preisliste stellt kein verbindliches Angebot des Zoo Zürich dar. Der Zoo Zürich behält sich vor, die Preisliste jederzeit anzupassen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des Zoo Zürich.

    Freikarten und Jahreskarten haben für Event-Leistungen keine Gültigkeit.

    3.2 Zahlungsmodalität

    Der Zoo Zürich hat das Recht, jederzeit eine Anzahlung in der Höhe des erwarteten Gesamtumsatzes, zahlbar bei Vertragsunterzeichnung, zu verlangen. Der Restbetrag ist innert 30 Tagen nach Erhalt der Schlussabrechnung zur Zahlung fällig (Verfalltag).

    Bei Zahlungsverzug ist der Zoo Zürich berechtigt, ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5% seit Fälligkeit zu verlangen.

    Bei Kursen und Seminaren ist die mündliche oder schriftliche Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

    4. Regelung bei Änderung der Personenzahl

    4.1 Gruppenführungen

    Änderungen der Teilnehmer*innenzahl müssen bis spätestens zwei Wochen vor der Führung schriftlich mitgeteilt werden. Nach diesem Zeitpunkt werden bei Verringerung der Teilnehmer*innenzahl, die eine Reduktion der eingeplanten Zooführer*innen zur Folge hat, die Kosten für die nicht mehr benötigten Zooführer*innen in Rechnung gestellt. Auf Wunsch kann die ursprüngliche Anzahl Zooführer*innen für die geringere Teilnehmer*innenzahl beibehalten werden.

    4.2 Workshop/Mini-Trekking/Kindergeburtstag

    Änderungen der Teilnehmer*innenzahl müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden.

    4.3 Catering Restaurants, Tierhäuser und Naturwerkstatt

    Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführte Personenanzahl gilt als Grundlage für die Berechnung der Kosten und ist verbindlich. Der*die Veranstalter*in ist verpflichtet, die definitive Anzahl Teilnehmer*innen bis spätestens 72 Stunden vor der Veranstaltung dem Zoo Zürich mitzuteilen. Bis dahin ist eine Erhöhung der Personenzahl um bis zu 20% möglich. Bis 48 Stunden vor dem Anlass akzeptiert der Zoo eine Reduktion um 5% der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl. Diese Zahl ist verbindlich für die Verrechnung. Bei Erhöhung der Zahl der Teilnehmenden ist der Zoo berechtigt, die effektive Personenzahl in Rechnung zu stellen.

    Im Minimum kommt immer der vertraglich vereinbarte Mindestumsatz zur Verrechnung. Dieser kann nur nach Rücksprache mit dem Zoo und dessen schriftlicher Bestätigung vom genannten Mindestumsatz in der Eventbroschüre abweichen.

    Bei einer Verminderung der Personenanzahl werden dem*der Veranstalter*in die Kosten für die vereinbarte Personenanzahl, mindestens jedoch die Kosten für den Mindestumsatz gemäss der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

    5. Umbuchungen

    5.1 Angstseminar, Fotokurs, Erlebnisgutschein, Nachtwandeln sowie weitere durch den Zoo Zürich organisierte Seminare und Kurse

    Umbuchungen sind bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin und je nach Verfügbarkeit möglich und kosten Fr. 50.–.

    Gleiches gilt für Gruppen, welche ein Seminar oder einen Kurs gebucht haben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

    5.2 Kindergeburtstag, Mini-Trekking

    Umbuchungen sind bis 15 Tage vor der Veranstaltung möglich und kosten Fr. 50.–. Danach gelten die Annullationsbedingungen (vgl. Ziff.6).

    5.3 Schulangebote: Führungen & Workshops

    Umbuchungen sind bis 15 Tage vor der Veranstaltung möglich und kosten Fr. 20.–. Danach gelten die Annullationsbedingungen (vgl. Ziff.6).

    5.4 Führungen & Mieten Restaurants, Tierhäuser, Seminarräume

    Umbuchungen sind bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin und je nach Verfügbarkeit möglich und kosten Fr. 50.–. Danach gelten die Annullationsbedingungen (vgl. Ziff.6). 

    5.5 Öffentliche Führungen

    Umbuchungen sind nicht möglich. In diesem Fall gelten die Annullationsbedingungen (vgl. Ziff.6).

    5.6 Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Masoala by Night, Tropical Dinner, Brunch, etc.)

    Umbuchungen sind bis 8 Tage vor der Veranstaltung kostenlos möglich. Danach gelten die Annullationsbedingungen (vgl. Ziff.6).  

    6. Rücktritt vom Vertrag

    Kommt es zur Annullierung der definitiv bestätigten Veranstaltung, muss diese so rasch als möglich schriftlich abgesagt werden. Annullationen sind in schriftlicher Form an das Eventteam zu richten (event@zoo.ch). Kurzfristige Annullationen an Wochenenden, Feiertagen sowie an Nachmittagen für den gleichen Abend sind unter der Telefonnummer +41 44 254 25 00 zu melden. Sind von der Annullation auch Restaurantleistungen (Apéro/Essen) betroffen, ist dies zusätzlich direkt dem Restaurant unter der Telefonnummer +41 44 254 26 52 zu melden. Betrifft die Annullation ein Schulangebot, ist diese in schriftlicher Form an den Schulservice zu richten (schule@zoo.ch).

    Die Kostenfolge bestimmt sich wie folgt, wobei der Eingang der schriftlichen Annullierung über die vorangehend erwähnten Kanäle entscheidend ist:

    6.1 Angstseminar, Fotokurs, Erlebnisgutschein sowie weitere durch den Zoo Zürich organisierte Seminare und Kurse

    Wird die Teilnahme an einem Fotokurs, Angstseminar oder Gruppenkurs/-seminar aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoo Zürich fallen, annulliert, verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in zum Ersatz folgender Kosten:

    • bis 30. Tag vor Veranstaltungsdatum: Fr. 100.–
    • ab 29.–15. Tag: 50% des entgangenen Umsatzes
    • ab 14. Tag: 100% des entgangenen Umsatzes, mindestens aber Fr. 100.–

    6.2 Andere Seminare und Kurse

    Wird die gebuchte Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoo Zürich fallen, annulliert, verpflichtet sich der*die Veranstalter*in zum Ersatz folgender Kosten:

    • bis 30. Tag vor Veranstaltungsdatum: Fr. 100.–
    • ab 29.–15. Tag: 50% des entgangenen Umsatzes
    • ab 14. Tag: 100 % des entgangenen Umsatzes, mindestens aber Fr. 100.–

    6.3 Schulangebote: Führungen & Workshops

    Wird die Teilnahme an Schulangeboten aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoos fallen, annulliert, verpflichtet sich der*die Veranstalter*in (die Schule) zum Ersatz folgender Kosten: 

    • bis 15. Tag vor Veranstaltungsdatum: Fr. 20.–
    • ab 14.–4. Tag: Fr. 50.–
    • ab 3. Tag: 100% des entgangenen Umsatzes

    Berechnungsgrundlage für den entgangenen Umsatz ist jeweils der in der Auftragsbestätigung festgehaltene Umsatz.

    6.4 Führung, Workshop, Kindergeburtstag, Mini-Trekking

    Wird die Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoo Zürich fallen, annulliert, verpflichtet sich der*die Veranstalter*in zum Ersatz folgender Kosten:

    • bis 15. Tag vor Veranstaltungsdatum: Fr. 100.–
    • ab 14.–8. Tag: 50% des entgangenen Umsatzes
    • ab 7.– 1.Tag: 75% des entgangenen Umsatzes
    • am Tag der Führung: 100% des entgangenen Umsatzes, mindestens aber Fr. 100.–

    Berechnungsgrundlage für den entgangenen Umsatz ist jeweils der in der Auftragsbestätigung festgehaltene Umsatz.

    6.5 Nachtwandeln

    Wird die Teilnahme an den im Titel erwähnten Veranstaltungen aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoo Zürich fallen, annulliert, verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in zum Ersatz folgender Kosten:

    • bis 28. Tag vor Veranstaltungsdatum: Fr. 100.–
    • ab 27.–14. Tag: 50% des entgangenen Umsatzes
    • ab 13.–8. Tag: 75% des entgangenen Umsatzes
    • ab 7. Tag: 100% des entgangenen Umsatzes, mindestens aber Fr. 100.–

    6.6 Öffentliche Führungen

    Wird die Teilnahme an einer öffentlichen Führung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoo Zürich fallen, annulliert, verfällt das Ticket. Es besteht für den*die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf ein Ersatzdatum oder eine Rückerstattung.

    6.7 Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Masoala by Night, Tropical Dinner, Brunch etc.)

    Wird die Teilnahme an den im Titel erwähnten Veranstaltungen aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoo Zürich fallen, annulliert, verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in zum Ersatz folgender Kosten:

    • bis 8. Tag vor Veranstaltungsdatum: kostenlos
    • ab 7.–4. Tag: Fr. 50.– pro Person
    • ab 3 Tag: 100% des entgangenen Umsatzes 

    6.8 Mieten Restaurants, Tierhäuser, Naturwerkstatt, Zoolino

    Wird die gebuchte Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoo Zürich fallen, annulliert, verpflichtet sich der*die Veranstalter*in des Events im Zoo zum Ersatz folgender Kosten:

    • Bis 90. Tag vor Veranstaltungsdatum: Fr. 100.–
    • Ab 89.–15. Tag: 10% der entgangenen Miete
    • Ab 14.–5. Tag: 50% der entgangenen Miete
    • Ab 4. Tag: 100% der entgangenen Miete, mindestens aber Fr. 100.– 

    6.9 Catering (Restaurants, Tierhäuser und Naturwerkstatt, Zoolino)

    Wird die gebuchte Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Zoo Zürich fallen, annulliert, verpflichtet sich der*die Veranstalter*in des Events im Zoo zum Ersatz folgender Kosten:

    • bis 90. Tag vor Veranstaltungsdatum: Fr. 100.– (bei Umbuchungen Fr. 50.–)
    • ab 89.–30. Tag: 10% des entgangenen Umsatzes ohne Getränke
    • ab 29.–15. Tag: 15% des entgangenen Umsatzes ohne Getränke
    • ab 14.–5. Tag: 50% des entgangenen Umsatzes ohne Getränke
    • ab 4. Tag: 100% des entgangenen Umsatzes ohne Getränke

    Berechnungsgrundlage für den entgangenen Umsatz ist jeweils der in der Auftragsbestätigung festgehaltene Umsatz mit den Mindestpreisen pro Menü.

    6.10 Verspätungen zu Führungen, Seminaren sowie Kursen

    Bei Verspätungen zu Führungen bis zu 20 Minuten wird die verspätete Ankunftszeit von der gebuchten Führungszeit abgezogen. Bei Verspätungen über 20 Minuten entfällt die Führung ganz und wird zu 100% gemäss Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

    Verspätet sich eine Gruppe zu einem von ihr gebuchten Seminar/Kurs, wird folgendermassen verfahren: Bei Verspätungen bis zu 20 Minuten wird die verspätete Ankunftszeit von der gebuchten Veranstaltungszeit abgezogen. Bei Verspätungen über 20 Minuten entfällt die Veranstaltung ganz und wird zu 100% gemäss Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

    Bei Kursen und Seminaren mit Einzelpersonen müssen sich letztere zwingend rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt einfinden. Es kann allenfalls noch maximal 5 Minuten gewartet werden, danach startet die Veranstaltung. Die Kosten für Seminar/Kurs werden zu 100% gemäss Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

    Nicht besuchte Seminare/Kurse können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet bzw. zu 100% gemäss Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

    7. Annullation durch Zoo Zürich

    Hat der Zoo Zürich Grund zur Annahme, dass die gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes gefährdet, kann die Veranstaltung jederzeit entschädigungslos abgesagt oder das Programm nach eigenem Ermessen abgeändert werden.

    Dasselbe gilt bei einer Annullation in Folge höherer Gewalt (siehe Ziff. 16 nachfolgend). 

    Muss die Veranstaltung, die Führung, das Seminar oder der Kurs aus Gründen, für welche der Zoo Zürich einzustehen hat, annulliert oder geändert werden, so werden dem Veranstalter bzw. den Teilnehmer*innen bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Die Haftung für dadurch beim Veranstalter bzw. den Teilnehmer*innen verursachte Schäden bestimmt sich nach Ziffer 11.

    8. Bewirtung, Musik, Künstler und Licht

    Der Veranstalter bezieht sämtliche gastgewerblichen Leistungen von der Zoo Restaurants GmbH. Der Veranstalter bzw. die Veranstaltungsteilnehmer*innen dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Zoo Zürich.

    Musikalische oder andere künstlerische Darbietungen sind in Tierhäusern oder an Aussenstandorten der Tierbereiche nicht gestattet. Es bieten sich dafür, nach vorgängiger schriftlicher Absprache mit dem Zoo Zürich, verschiedene Lokalitäten (Innen und Aussen) im Zoo Zürich an. Weisungen der Zoomitarbeiter*innen betreffend zulässige Lautstärke sind zu befolgen. Ausnahmen sind nur nach vorgängiger schriftlicher Genehmigung durch den Zoo Zürich möglich.

    Allfällige urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

    9. Benutzerordnung

    Die Grundeinrichtung für Apéros, Bankette und Workshops wird durch den Zoo Zürich zur Verfügung gestellt. Alles Weitere muss mit dem Zoo Zürich vorgängig abgesprochen werden.

    Garderoben stehen den Gästen in den Tierhäusern und Restaurants zur Verfügung. Der Zoo Zürich übernimmt dafür keine Haftung.

    Die Verwendung von eigenen, elektrischen Anlagen des Veranstalters bedarf einer vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Zoo Zürich.

    Allfällig notwendige behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung hat der Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften sowie der Anordnungen des Zoo Zürich. In besonderen Fällen können Genehmigungen durch den Zoo Zürich eingeholt werden, wobei sämtliche damit zusammenhängenden Kosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.

    Die Anlieferungen von externem Material, erfolgen im Winter (Nov.-Feb.) ab 17:00 Uhr und im Sommer (März-Okt.) ab 18:00 Uhr ausschliesslich über die Betriebswege. Es sind keine Hebebühnen, Leitern oder sonstige Transportmittel vorhanden. Der Abbau muss nach der Veranstaltung oder am nächsten Morgen vor 8:30 Uhr erfolgen. Transporte mit Fahrzeugen im Zoogelände bedürfen einer Bewilligung des Zoo Zürich und müssen frühzeitig angemeldet werden.

    Die Reinigung der Räumlichkeiten ist in den Mietkosten inbegriffen und wird durch den Zoo Zürich organisiert.

    Die Teilnehmer*innen an Veranstaltungen, Führungen, Seminaren und Kursen haben die Benutzungshinweise, Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Zoomitarbeiter*innen zu beachten. Sollten sie diesen nicht nachkommen, können die Zoomitarbeiter*innen sie von der Benutzung der Einrichtung ausschliessen oder des Zoogeländes verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch begründet wird. Für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung der Hinweise, Anleitungen oder Anweisungen entstehen, ist die Haftung des Zoo Zürich ausgeschlossen.

    Aus feuerpolizeilichen Gründen muss auf dem gesamten Zoo-Areal auf Feuerwerkskörper jeglicher Art und auf offenes Feuer verzichtet werden. Im Zoo Zürich darf im Freien oder in gekennzeichneten «Raucher-Zonen» geraucht werden. Aus Rücksicht auf Tiere und Zoobesucher ist in allen Gebäuden und Tierhäusern und bei den Eingängen des Zoo Zürich, der Tierhäuser und der Zoorestaurants sowie in begehbaren Tieranlagen im Aussenbereich (Aussenanlage Australien, Affeninsel, Ibis-Voliere, Graupapageien-Voliere, Ziegen-Anlage im Zoolino) das Rauchen verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten oder Verdampfungsgeräte, mit denen Tabak nicht geraucht, sondern inhaliert wird.

    Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen, des Streichelzoos und ähnlichen Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonst unsachgemässe Benutzung verursacht werden, übernimmt der Zoo Zürich keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemässen Zustand der Einrichtung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist.

    Im Zoo Zürich dürfen keine Werbung und Logos platziert werden, ausser es wird der ganze Zoo Zürich gemietet oder die Veranstaltung findet ausschliesslich nach Zooschluss statt. In jedem Fall bedarf es der Zustimmung des Zoo Zürich.

    Das Parkieren ist nur auf den definierten und gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Fahrzeuge von Lieferanten, Veranstaltern und Besucher*innen sind auf den öffentlichen Parkplätzen rund um den Zoo Zürich zu parkieren. Unberechtigt parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten der Besitzer*innen abgeschleppt. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Zoo Zürich. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von Fahrzeugen und deren Inhalten haftet der Zoo Zürich nicht, soweit der Zoo Zürich, seine gesetzlichen Vertreter*innen oder seine Hilfspersonen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. 

    Der Einsatz von zoofremden Fahrzeugen aller Art auf dem Gelände des Zoo Zürich ist nur mit Ausnahmen und nach Rücksprache mit dem Zoo Zürich gestattet. Sämtliche Gebäude dürfen nur durch Zoomitarbeiter*innen oder durch vom Zoo akkreditierte Personen befahren werden. Das Fahren mit Fahrrädern, Laufrädern (LIKEaBIKE), Kickboards, Inline-Skates, Skateboards, u.ä. ist untersagt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Frisbees, Ballonen u.ä.

    Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz sämtlicher Besucher*innen vor unangemessenen Beeinträchtigungen behält sich der Zoo Zürich vor, auch die Mitnahme weiterer Gegenstände/Artikel, die eine Störung anderer Besucher*innen bzw. der Tiere und/oder der Zoomitarbeiter*innen darstellen können, zu untersagen.

    Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren ist im Zoo Zürich nicht erlaubt. Es stehen keine Hundeboxen zur Verfügung. Ausnahmen sind gekennzeichnete Blindenführhunde und gekennzeichnete Hilfshunde für motorisch behinderte Menschen.

    Sollte eine*r Teilnehmer*in einer Veranstaltung, einer Führung, eines Seminars oder Kurses wegen Verletzung der vorangehenden Bestimmungen der Zutritt zum Zoo verweigert werden oder sollte der*die Teilnehmer*in dazu aufgefordert werden, den Zoo zu verlassen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises und auch kein Schadenersatzanspruch.

    10. Nachtanlässe, Lärmemissionen

    Die Privatsphäre der Bewohner*innen der anliegenden Überbauung ist durch den*die Veranstalter*in sowie die Veranstaltungsteilnehmer*innen unbedingt zu respektieren. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Den Vorgaben aus dem Tierbereich sowie den Anordnungen der Zoomitarbeiter*innen ist unbedingt Folge zu leisten, damit Mensch und Tier nicht gefährdet werden.

    Der*die Veranstalter*in ist verpflichtet, die polizeiliche Nachtruhe einzuhalten und durchzusetzen.

    Die mit dem Zoo Zürich vereinbarten Abmachungen sind unbedingt einzuhalten. Für allfällige Verfehlungen oder Ansprüche Dritter übernimmt der*die Veranstalter*in die vollumfängliche Verantwortung sowie sämtliche allfällig daraus entstehenden Schadenersatzpflichten. Wird der Zoo Zürich von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, hält der*die Veranstalter*in den Zoo Zürich vollumfänglich schadlos.

    11. Schäden, Versicherung

    11.1 Veranstaltungen

    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Zoo Zürich auftreten, wird der Zoo Zürich bei Kenntnis bzw. auf unverzügliche Rüge des*der Veranstalter*in bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der*die Veranstalter*in ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

    Der Zoo Zürich haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten. Jede weitere Haftung für direkte, indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Hilfspersonal ist im gesetzlichen Umfang ausgeschlossen.

    Der*die Veranstalter*in haftet in jedem Fall für alle Schäden, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar, Tieren und Umschwung entstehen und hat sich angemessen zu versichern. Des Weiteren haftet der*die Veranstalter*in für Personenschäden der Veranstaltungsteilnehmer*innen und hat sich ebenfalls angemessen versichern zu lassen. Für defekte oder fehlende Gegenstände ist der*die Veranstalter*in ebenfalls haftbar.

    Der*die Veranstalter*in haftet auch für Schäden, die durch die Veranstaltungsteilnehmer*innen, seine*ihre Mitarbeiter*innen oder Dritte aus seinem*ihrem Bereich verursacht werden.

    Wird der Zoo Zürich von Dritten für Schäden aus diesem Vertrag in Anspruch genommen, hält der*die Veranstalter*in den Zoo Zürich vollumfänglich schadlos.

    Die Versicherung von Gegenständen, die durch den*die Veranstalter*in oder Veranstaltungsteilnehmer*innen mitgebracht werden, ist Sache des*der Veranstalter*in. Der Zoo Zürich kann den Nachweis von bestimmten Versicherungen verlangen.

    11.2 Führungen, Seminare und Kurse

    Für alle vom Zoo Zürich organisierten Führungen, Kurse und Seminare schliesst der Zoo Zürich im gesetzlich grösstmöglich erlaubten Umfang jegliche Haftung für entstandenen Schaden aus. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Hilfspersonen. Die Teilnehmer*innen sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen des Zoo Zürich erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Zoo Zürich nicht haftbar gemacht werden.

    Führungs-, Kurs- und Seminarteilnehmer*innen können für grobfahrlässige Beschädigungen an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar, Tieren und Umschwung haftbar gemacht werden.

    Die Versicherung von Gegenständen, die von Führungs-, Kurs- oder Seminarteilnehmer*innen mitgebracht werden, ist Sache der Teilnehmer*innen. Der Zoo Zürich kann den Nachweis von bestimmten Versicherungen verlangen.

    12. Aufenthalt im Zoo nach Zooschluss

    Ohne Buchung einer Zooführung oder der Begleitung eines*einer Zoomitarbeiter*in, ist das Betreten des Zoogeländes nach Zooschluss für Gäste untersagt. Bei Missachtung dieser Regel wird jede Haftung des Zoo Zürich abgelehnt.

    13. Foto-, Film- und Videoaufnahmen

    Foto-, Film- und Videoaufnahmen auf dem Zoogelände sind für private Zwecke erlaubt. Sie können für bestimmte Veranstaltungen eingeschränkt oder untersagt werden. Foto-, Film- und Videoaufnahmen für kommerzielle Zwecke sind untersagt. Der Zoo Zürich ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen, auf Kosten des Veranstalters bzw. der Veranstaltungsteilnehmer*innen an sich zu nehmen oder zu löschen. Der*die Veranstalter*in verpflichtet sich zudem, den Zoo Zürich für allfällig daraus entstehende Schäden vollumfänglich schadlos zu halten.

    Dieselbe Regelung gilt auch bei Seminaren und Kursen. 

    14. Datenschutz

    Die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Zoo Zürich. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der AGB Events Zoo Zürich AG & Zoo Restaurants GmbH.

    15. Zusätzliche Bestimmungen

    Falls der*die Veranstalter*in nicht gleichzeitig der*die Veranstaltungspartner*in ist, haftet der*die Veranstalter*in dem Zoo Zürich gegenüber mit dem*der Vertragspartner*in solidarisch für die gesamten Verbindlichkeiten.

    Schliesst ein*e Veranstalter*in den Vertrag im Namen eines*einer Dritten ab, so wird nicht er*sie, sondern der*die Dritte Vertragspartner*in von dem Zoo Zürich; der*die Veranstalter*in hat den Zoo Zürich hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und dem Zoo Zürich Namen und Anschrift des*der tatsächlichen Vertragspartner*in mitzuteilen.

    Schliesst der*die Veranstalter*in den Vertrag erkennbar im Namen eines*einer Dritten ab oder hat der*die Dritte für die vertragliche Abwicklung eine*n gewerbliche*n Vermittler*in oder Organisator*in beauftragt, so haften Veranstalter*in, Vermittler*in oder Organisator*in gesamtschuldnerisch mit dem*der Dritten, der*die Vertragspartner*in wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. 

    Davon unabhängig ist der*die Veranstalter*in verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB an den*die tatsächliche*n Vertragspartner*in weiterzuleiten.

    16. Höhere Gewalt

    Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs des Zoo Zürich wie z.B. Streik, Krieg, Aufruhr, Unruhen, Vandalismus, Terrorismus, Epidemie / Pandemie, Unfall eines Tieres oder Menschen, Ausbruch eines Tieres, Energieausfall, Brand, Überschwemmung oder Sturm die Erbringung einer oder aller unserer Dienstleistungen gemäss Veranstaltungsvertrag verhindert oder erheblich erschwert.

    17. Verrechnungsverbot

    Ein Recht zur Verrechnung steht dem*der Veranstalter*in bzw. den Teilnehmer*innen nur zu, wenn seine/ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Zoo Zürich anerkannt sind. Der*die Veranstalter*in bzw. die Teilnehmer*innen sind zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine/ihre Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

    18. Schlussbestimmungen

    18.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Es gilt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und insbesondere des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist die Stadt Zürich.

    18.2 Aktualisierung Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Diese AGB sind integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung mit dem*der Veranstalter*in bzw. den Führungs-, Seminar- oder Kursteilnehmer*innen. Der Zoo Zürich behält sich vor, die AGB aufgrund veränderter Rahmenbedingungen anzupassen. Die letzte Anpassung der vorliegenden AGB ist datiert auf den 24.4.2024.